Wie Sie vielleicht in den Medien gehört haben, hat die hessische Landesregierung die Berufsgruppen derer, die für ihre Kinder die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können, ausgeweitet. Auch müssen nicht mehr beide Elternteile in einem der genannten Berufe arbeiten; es reicht, wenn ein Elternteil dazuzählt! Auch Alleinerziehende können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, sofern sie kein Homeoffice machen können.
Falls Sie in nächster Zeit die Betreuung Ihres Kindes an der Astrid-Lindgren-Schule abrufen wollen, verfahren Sie bitte folgendermaßen:
1. Anmeldung per Email (grundschule-hauneck@web.de) mit Angabe der Wochentage und Zeiten, in denen eine Betreuung nötig ist.
2. Ausfüllen des benötigten Anmeldungsformulars (in dem alle berechtigten Berufsgruppen nochmals aufgelistet sind).
Das genannte Formular können Sie HIER herunterladen!
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