Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens hat das Gesundheitsamt folgende Anordnung an alle Schulen des Landkreises erlassen:
1. Allen Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, auch während des Unterrichts eine Mund-Nase-Maske zu tragen. Für Lehrkräfte und andere Mitarbeitende gilt eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
Damit die Empfehlung leichter umgesetzt werden kann, werden wir die 20minütig stattfindenden Lüftungspausen dafür nutzen, dass alle Maske tragenden Kinder diese kurz abnehmen können. Alle Eltern bitten wir, ihrem Kind auch ein bis zwei Wechselmasken – möglichst in einer Box – mitzugeben und die Masken regelmäßig zu waschen.
Die „alte“ Regelung, dass auf den Gängen und dem Schulhof eine Maske getragen werden muss, gilt selbstverständlich weiterhin.
2. Die Turnhalle ist für den Sportunterricht gesperrt.
Wir sind aufgefordert, den Sportunterricht ins Freie zu verlegen, sofern die Witterung dies zulässt. Denken Sie also bitte daran, dass Ihr Kind an den Tagen mit Sportunterricht entsprechende Kleidung (dicke Jacke, Mütze, Handschuhe) dabei hat!
Die Maskenpflicht in der gesamten Unterrichtszeit für Grundschüler ist maßlos übertrieben und nicht verhältnismäßig. Ich bin sehr, sehr besorgt und bin auch der Meinung von vielen Eltern, dass es nicht hinnehmbar ist. Mittlerweile wurden so einige „Verordnungen“ „Maßnahmen zur Eindämmung“ auch richterlich gekippt, weil sie rechtswidrig sind. Laut Kultusministerium Hessen ist Maskenpflicht erst ab Jahrgangsstufe 5 empfohlen.
Wer haftet, wenn unsere Kinder physische und psychische Schäden davon tragen?
Haftet dann das Gesundheitsamt Hersfeld – Rotenburg?
Es müsste erst eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorliegen, bevor so eine schwerwiegende Maßnahme angeordnet wird, denn es gibt sehr wohl Unterschiede ob ein Erwachsener ca 4-6 Stunden dauerhaft Maske trägt oder ein 7 jähriges Kind, dessen Lungenvolumen um einiges kleiner ist.
Im Arbeitschutzrecht gibt es ganz klare Grenzwerte die eingehalten werden müssen…
Wer prüft das?
Zumindest muss man die Wahl haben, ob ich mein Kind dem erhöhten Risiko einer CO2 Vergiftung durch stundenlanges Tragen einer Maske aussetzen möchte, oder lieber Homescooling in Anspruch nehmen möchte.
Wenn viele Eltern dazu eine ähnliche Meinung haben und sie auch äußern, dann muss auch die Schule reagieren 😊
Am besten wäre auch ein Brief an das das Gesundheitamt.
Vielleicht liegt da auch nur ein Missverständnis vor 😅
Die Anordnung des Gesundheitsamts erging an alle Schulen des Landkreises und ist für uns verpflichtend.