Testpflicht

Das Hessische Kultusministerium hat beschlossen, dass ab sofort eine Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler besteht. Sobald es die Infektionszahlen wieder zulassen, dass die Kinder an der A-L-S beschult werden können, werden sie zwei mal pro Woche die Gelegenheit erhalten, sich an der Schule selbst zu testen. Diese Selbsttests finden im Klassenraum statt und werden von einer Lehrkraft begleitet. Das benötigte Material wird den Kindern kostenfrei von der Schule zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Alternativ kann ein Kind auch bescheinigen, dass es innerhalb der vergangenen 72 Stunden mit einem „Bürgertest“ negativ getestet wurde. In diesem Fall muss es an dem von der Schule angebotenen Selbsttest nicht teilnehmen.

Für die Teilnahme an den Selbsttests benötigen wir die Einwilligungserklärung der Eltern. Diese können Sie HIER herunterladen. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind mit in die Schule oder senden Sie sie vorab per E-Mail an die Schule zurück.

Sollte uns weder ein negatives Testergebnis noch eine ausgefüllte Einwilligungserklärung vorliegen, darf Ihr Kind leider nicht am Unterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.

Von der Augsburger Puppenkiste gibt es einen kindgerechten Film zu den Selbsttests, den Sie HIER aufrufen können.

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