Infos zur Notbetreuung ab dem 19. April

  • Die Notbetreuung kann nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung genutzt werden. Das entsprechende Formular muss der Schule bis Freitag, 8:30 Uhr vorliegen. Sie können es HIER herunterladen.
  • Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes ist ein schriftlicher Arbeitsnachweis der Eltern.
  • Ab 7:30 Uhr ist eine Lehrkraft anwesend. Die Notbetreuung endet um 12:30 Uhr.
  • Pakt-Kinder können nach entsprechender Absprache bis längstenfalls 15:00 Uhr betreut werden.
  • Aufgrund der Testpflicht besteht entweder die Möglichkeit, dass sich die Kinder zwei Mal wöchentlich an der Schule selbst testen. Dann benötigen wir die Einwilligungserklärung. Alternativ können sie auch eine Bescheinigung über einen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

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