So ganz allmählich nähert sich der Inzidenzwert mehr und mehr der 165er-Grenze. Damit beginnt unser Hoffen, dass wir möglicherweise am Ende der kommenden Woche ins Wechselmodell gehen könnten. Das Infektionsschutzgesetz gibt dazu folgende Regel vor:
„Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Samstag inbegriffen) unter dem Inzidenzwert 165, findet an den Schulen statt Distanzunterricht wieder Wechselunterricht statt.
Die Notbetreuung im Falle von Wechsel- und Distanzunterricht wird weiterhin nach den bekannten Regeln bis einschließlich der Jahrgangsstufe sechs angeboten.“ (Quelle: Hessisches Kultusministerium)
Konkret hieße dies: Würde ab dem 14. Mai der Inzidenzwert dauerhaft unter 165 liegen, so dürften wir frühestens am 21. Mai ins Wechselmodell starten.
Für unsere Planungen benötigen wir umgehend Ihre Hilfe:
Damit Ihr Kind wieder den Unterricht an der Schule besuchen darf, kann es sich zwei Mal pro Woche an der Schule selbst testen. Hierfür muss uns eine Einwilligungserklärung vorliegen, die Sie HIER herunterladen können. Diese Erklärung müssten Sie Ihrem Kind – falls noch nicht geschehen – spätestens am ersten Schultag mitgeben oder uns bereits vorher per E-Mail oder durch Einwurf in den Briefkasten der Schule zukommen lassen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Kindern eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines sogenannten „Bürgertests“ mitzugeben, das allerdings nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Sollten Sie Testungen grundsätzlich ablehnen, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind auch weiterhin vom Präsenzunterricht abzumelden. Über eine entsprechende Entscheidung müssten wir so schnell wie möglich Bescheid wissen, da dies große Auswirkungen auf unsere Planungen haben kann! Teilen Sie uns im Falle einer gewünschten Abmeldung vom Präsenzunterricht bitte bis Freitag (14.05.2021) per E-Mail Ihre Entscheidung formlos mit. Vielen Dank.
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