Ab Freitag (28.5.) wieder normaler Unterricht!

Fünf Werktage in Folge ist nun der Inzidenzwert unter 100 geblieben! Das bedeutet:
Ab Freitag, den 28.5., findet wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Astrid-Lindgren-Schule statt! Wir befinden uns damit in der ersten Stufe des hessischen Stufenplans. Weitere Infos dazu finden Sie HIER.
Es gilt dann ab Freitag wieder der „ganz normale“ Stundenplan.
Die aktuellen Hygienevorschriften (Abstand, Maskenpflicht, Selbsttests, Lüften,…) bleiben weiterhin gültig.
Auch das Betreuungsangebot kann ab Freitag wieder zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr genutzt werden.

Details zum Wechselunterricht

  • Von den Klassenlehrkräften werden Sie darüber informiert, an welchen Tagen Ihr Kind Unterricht an der Schule hat.
  • Der Wechselunterricht startet morgens um 8:00 Uhr und endet um 12:30 Uhr.
  • Ab 7:30 Uhr sind die Klassen- und Betreuungsräume geöffnet und beaufsichtigt.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht mit Mund-Nase-Bedeckungen. Bei der Nutzung der Schulbusse reicht nun das Tragen einer OP-Maske aus. Neu dazu kommt die Pflicht zum Selbsttest zwei Mal pro Woche. Die Tests werden zu Beginn des Schultages durchgeführt.
  • An den Zwischentagen besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Notbetreuung, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden kann. Nutzen Sie zur Anmeldung bitte DIESES FORMULAR. Lassen Sie uns das ausgefüllte Formular bitte noch im Verlauf des Donnerstag zukommen, damit wir Ihr Kind noch mit einplanen können.
  • Ab dem 21.5. steht für Kinder, die im Pakt angemeldet sind, die Nachmittagsbetreuung zur Verfügung. Falls Sie die Nachmittagsbetreuung nutzen möchten, tragen Sie die benötigten Betreuungszeiten bitte ebenfalls im FORMULAR ein und senden es bitte im Verlauf des Donnerstag an uns zurück.
  • Am 21.5. kann noch kein warmes Mittagessen angeboten werden! Sie müssten also selbst für ein ausreichend umfangreiches Pausenbrot sorgen. Ab dem 26.5. wird die Schulmensa wieder geöffnet sein.

Selbsttests im Wechselunterricht

Da wir am Freitag, den 21. Mai in den Wechselunterricht starten können:

  • Denken Sie bitte – falls noch nicht geschehen – an die Einwilligungserklärung für die Selbsttests!
  • Bei den Selbsttests ist es nicht möglich, dass Eltern im Klassenraum anwesend sind, da dies nicht konform mit der Infektionsschutzverordnung wäre. In der Notbetreuung konnten wir nun schon Erfahrungen sammeln: Die Kinder bekommen das gut hin!

Testpflicht

Das Hessische Kultusministerium hat beschlossen, dass ab sofort eine Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler besteht. Sobald es die Infektionszahlen wieder zulassen, dass die Kinder an der A-L-S beschult werden können, werden sie zwei mal pro Woche die Gelegenheit erhalten, sich an der Schule selbst zu testen. Diese Selbsttests finden im Klassenraum statt und werden von einer Lehrkraft begleitet. Das benötigte Material wird den Kindern kostenfrei von der Schule zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gilt auch für den Besuch der Notbetreuung.

Alternativ kann ein Kind auch bescheinigen, dass es innerhalb der vergangenen 72 Stunden mit einem „Bürgertest“ negativ getestet wurde. In diesem Fall muss es an dem von der Schule angebotenen Selbsttest nicht teilnehmen.

Für die Teilnahme an den Selbsttests benötigen wir die Einwilligungserklärung der Eltern. Diese können Sie HIER herunterladen. Bitte geben Sie diese Ihrem Kind mit in die Schule oder senden Sie sie vorab per E-Mail an die Schule zurück.

Sollte uns weder ein negatives Testergebnis noch eine ausgefüllte Einwilligungserklärung vorliegen, darf Ihr Kind leider nicht am Unterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.

Von der Augsburger Puppenkiste gibt es einen kindgerechten Film zu den Selbsttests, den Sie HIER aufrufen können.

Pläne für weiteren Öffnungsschritt nach den Osterferien

Das Hessische Kultusministerium plant, dass nach den Osterferien die Kinder wieder an allen Tagen die Schule besuchen sollen.
Voraussetzung für eine tägliche Beschulung wäre allerdings, dass es nur ein leichtes Infektionsgeschehen in Hessen gibt. Somit kann nur kurzfristig darüber informiert werden, ob die Planungen wie gewollt in die Realität umgesetzt werden können.

Das Elternanschreiben des Kultusministers können Sie HIER  nachlesen.

Notbetreuung ab 22. Februar

  • In der Notbetreuung können die Kinder an ihrem Wochenplan arbeiten. Geben Sie daher bitte Ihrem Kind alle benötigten Schulmaterialien mit.
  • Notbetreuungskinder aus den Klassen 1a, 1b und 2a finden sich bitte im Betreuungsraum ein.
    Notbetreuungskinder aus den Klassen 2b, 3a, 3b und 4 werden im Musikraum betreut.
  • Während der Notbetreuung besteht Maskenpflicht. Wir werden regelmäßige Maskenpausen einrichten.
  • Auch wenn die Kinder an ihren Wochenplänen arbeiten, übernehmen wir keine „Garantie“ dafür, dass alle Aufgaben komplett erledigt sind. Lassen Sich sich daher täglich die Arbeiten Ihres Kindes zeigen.

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